Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisierte die Pläne der Bundesregierung für eine Bargeld-Obergrenze als verfassungswidrig. Papier bezeichnete die Pläne als einen zu großen Eingriff in die Freiheitsrechte und sprach von einem großen Schritt hin zur „Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“, also von einem großen Schritt hin zur anlasslosen Massenüberwachung.
Deutschland und Frankreich wollen EU-weite Regelung
Die Bundesregierung hatte verlauten lassen, dass eine nationale Obergrenze für Bargeldzahlungen nur angestrebt werde, wenn es zu keiner EU-weiten Regelung kommt. Auch Frankreich scheint eine EU-weite Regelung vorantreiben zu wollen. Da es in der EU-Kommission jedoch keine entsprechenden Pläne gebe, versucht Frankreich es nun offenbar über einen anderen Weg. Die „Frankfurter Allgemeine“ berichtete:
Das Verbot hoher Bargeldzahlungen wird maßgeblich aus Frankreich vorangetrieben. Am Dienstag dürfte das Thema den deutsch-französischen Wirtschafts- und Finanzrat in Paris beschäftigen, verlautete aus dem Umfeld der deutschen Delegation. […] In Berlin wird damit gerechnet, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein französischer Kollege Michel Sapin in Paris eine Erklärung verabschieden werden, in der Obergrenzen für Barzahlungen gefordert werden. So könnte der Boden für das Treffen mit den EU-Finanzministern bereitet werden.
Finanzministerium kann Effektivität nicht nachweisen
Die stellvertretende Sprecherin des Bundesfinanzministeriums betonte auf der Bundespressekonferenz (BPK), es gehe nicht darum, das Bargeld abzuschaffen, sondern darum, eine europäische Debatte darüber zu führen, wie Terrorismus und Geldwäsche effektiv bekämpft werden können. Dass die Effektivität der geplanten Bargeld-Obergrenze eher fragwürdig ist, haben wir bereits beschrieben. Tilo Jung fragte in der BPK auch nochmal nach, wie es mit der Effektivität aussieht:
